Barock Academy

Weiterbildung mitFörderung

Neue Perspektiven können gefördert werden. Wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur passenden Weiterbildung.

Förderung mit Perspektive

Bis zu 100 % Weiterbildungskosten.

& bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für Betriebe unter 50 Beschäftigten

Bis zu
100 %

Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte

Bis zu
50 %

Lehrgangskosten
50–499 Beschäftigte

Bis zu
25 %

Lehrgangskosten
Ab 500 Beschäftigte

Hinweis zur Förderung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, entscheidet ausschließlich der zuständige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) im Einzelfall. Eine Übernahme von bis zu 100 % der Lehrgangskosten ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere eine nach AZAV zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger sowie die Prüfung nach den §§ 81, 82 SGB III. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; genannte Fördersätze sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung.

Förderung persönlich klären
Qualifizierungschancengesetz

Was ist die Qualifizierungsoffensive?

Das Qualifizierungschancengesetz soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Wenn sich Berufe verändern, eröffnet Weiterbildung neue Perspektiven.

Sonderregelungen nutzen

Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit einer Schwerbehinderung ist in Betrieben unter 500 Beschäftigten eine Übernahme von bis zu 100 % der Lehrgangskosten möglich.

Lohnkostenzuschüsse

Je nach Betriebsgröße sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Anfrage.

So funktioniert der Bildungsgutschein
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