QCG-Förderung fürUnternehmen
Stärken Sie Ihr Team. Gestalten Sie die digitale Zukunft Ihres Unternehmens mit praxisnaher Weiterbildung und passender Förderung.
Bis zu 100 % Weiterbildungskosten.
& bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für Betriebe unter 50 Beschäftigten
100 %
Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte
50 %
Lehrgangskosten
50–499 Beschäftigte
25 %
Lehrgangskosten
Ab 500 Beschäftigte
Hinweis zur Förderung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, entscheidet ausschließlich der zuständige Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) im Einzelfall. Eine Übernahme von bis zu 100 % der Lehrgangskosten ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere eine nach AZAV zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger sowie die Prüfung nach den §§ 81, 82 SGB III. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; genannte Fördersätze sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung.
Förderung persönlich klärenWas ist die Qualifizierungsoffensive?
Das Qualifizierungschancengesetz soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Wenn sich Berufe verändern, eröffnet Weiterbildung neue Perspektiven.
Sonderregelungen nutzen
Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit einer Schwerbehinderung ist in Betrieben unter 500 Beschäftigten eine Übernahme von bis zu 100 % der Lehrgangskosten möglich.
Lohnkostenzuschüsse
Je nach Betriebsgröße sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Anfrage.
So funktioniert der BildungsgutscheinStarten Sie jetzt IhreWeiterbildung
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